Chinamed Cosmetics - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHINAMED COSMETICS GmbH für Unternehmer

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, das heißt natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Im Weiteren als „Kunden“ bezeichnet.).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten anstelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden auch dann, wenn die Anerkennung der Einkaufsbedingungen des Kunden als bedingungslose Folge der Antragsannahme gilt. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir der Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unser Angebot ist freibleibend und gilt als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
  2. Die vom Kunden erteilte Bestellung stellt das Angebot zum Vertragsabschluss dar, welches wir nach § 145 BGB innerhalb von 14 Tagen nach Eingang annehmen können.
  3. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Ausführung zustande, je nach dem, welches Ereignis früher liegt.
  4. Die Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Zoll und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung, des Transportes und etwaige Zollkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Es gilt unsere jeweils aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt der Warenbestellung. Die jeweilige Preisliste stellen wir dem Kunden jederzeit auf erste Anforderung unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat auf unser Geschäftskonto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung in Textform zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Ein Zahlungsverzug des Kunden bewirkt die sofortige Fälligkeit aller Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Etwaig vereinbarte Zahlungs- und Stundungsvereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit und sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden sind unverzüglich zur Zahlung fällig.
  5. Zahlungen werden zunächst auf Kosten und Zinsen, danach auf offene Rechnungen in der Reihenfolge des Rechnungsdatums verrechnet.

§ 4 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Liefer- und Annahmepflicht

  1. Wir beliefern den Kunden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus unserem Warenvorrat portofrei, wenn die bestellte Menge ein Bestellvolumen von mindestens 300 Euro netto (Mindestbestellwert) übersteigt.
  2. Die Lieferpflicht bezieht sich nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Wir sind berechtigt, die Art der Versendung zu bestimmen. Sofern der Kunde eine andere Art der Versendung wünscht, hat er uns dafür anfallende Mehrkosten zu ersetzen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Waren abzunehmen.

§ 6 Lieferzeit

  1. Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und in Textform vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten. Hat der Kunde nach Auftragserteilung eine Änderung des Auftrages verlangt, so beginnt eine neue Lieferfrist, die der ursprünglichen Lieferfrist entspricht. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  4. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 ‰ des Nettolieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 ‰ des Nettolieferwertes.
  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
  6. Liefertag ist der Tag der Absendung der Ware.

§ 7 Gefahrübergang der Ware

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  2. Holt der Kunde die Ware ab oder wird die Ware von uns direkt geliefert, so geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über.

§ 8 Höhere Gewalt

Sind wir aufgrund von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht in der Lage, die Waren gemäß Vereinbarung zu liefern, so sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer des Umstandes herauszuschieben oder wegen Nichterfüllbarkeit von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertretende Gründe beinhalten, dass unsere Lieferanten trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig in der Lage sind zu liefern oder es treten Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Bürgerkrieg, Streik, behördliche Eingriffe, Elementarschäden, Rohstoffknappheit, Transportengpässe) und sonstige Behinderungen, die bei objektiver Betrachtung von uns nicht schuldhaft verursacht wurden, auf. Über die Umstände werden wir unseren Kunden unverzüglich informieren.

Ist ein verbindlich vereinbarter Liefertermin durch zuvor genannte Gründe oder höhere Gewalt überschritten, so hat der Kunde nach verstreichen einer angemessenen Nachfrist das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Waren pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung, aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall, werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
  3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn die gelieferten Waren gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/ Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Pflichtverletzungen wegen Schlechtleistung, wie erkennbare Mängel, sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch mit einer Frist von 12 Tagen nach Lieferung zu rügen. Eine nicht fristgerechte Mängelrüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden wegen Mängeln aus. Im Falle es Versands von Produkten müssen bei der Anlieferung erkennbare Mängel auch dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlasst werden. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels/ der Mängel enthalten.
  2. Verdeckte Mängelansprüche sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Lieferung unserer Waren von dem Kunden zu rügen. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
  7. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 11 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 12 Kennzeichenschutz

Die geschützten Marken oder sonstiges geistiges Eigentum (z.B. Bildrechte) der CHINAMED COSMETICS GmbH dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der CHINAMED COSMETICS GmbH in Textform verwendet werden. Diese Genehmigung ist jederzeit und frei widerruflich. Der Kunde hat das Recht, bereits erworbene geschützte Waren weiterzuverkaufen.

§ 13 Produkteigenschaften und Beschaffung

  1. Beschreibungen und Abbildungen der Waren in Angeboten, werblichen Unterlagen und der Webseite stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe unserer Produkte dar, wenn die Beschaffenheit explizit als Eigenschaft der Produkte bezeichnet sind. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche allgemeine Produkt- und Leistungsbeschreibungen.
  2. Garantien für unsere Produkte übernehmen wir nur dort, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft als Garantie erklärt bzw. bezeichnet haben.
  3. Eine Haftung für die Verwendbarkeit unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir außerhalb der gesetzlichen Haftung nicht, soweit wir mit dem Kunden nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
  4. Eine Produktlieferung wird von uns ausschließlich aus dem vorhandenen Warenvorrat geschuldet. Sofern wir nicht ausdrücklich per vertraglicher Zusatzvereinbarung erklären, dass wir die Beschaffung über diesen Warenvorrat hinaus übernehmen, so ist diese ausgeschlossen.

§ 14 Keine Exklusivität

Wir haben das Recht, jeden Kunden mit unseren Waren zu beliefern und etwaige Vertriebsrechte an Dritte zu vergeben. Der Kunde hat das Recht, unsere Produkte auch bei Dritten zu beziehen.

§ 15 Muster/ Testprodukte

Wir überlassen den Kunden Testprodukte, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Diese sind von dem Kunden als solche zu bezeichnen. Der Kunde ist nicht zur Verwertung und Weitergabe von Testprodukten berechtigt.

§ 16 Haftungsausschluss

Wir haften nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.

§ 17 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Leistungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit CHINAMED COSMETICS GmbH ist Köln.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
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